Blog / News
Bundestag beschließt Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS)
Der Bundestag hat die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Ziel der Reform ist es, Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union einheitlicher, schneller und strenger zu gestalten. Künftig sollen bestimmte Asylanträge bereits an den EU-Außengrenzen geprüft werden, bevor eine Einreise erfolgt.
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Personen aus Herkunftsstaaten mit geringer Schutzquote, Menschen mit ungeklärter Identität oder Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Gleichzeitig sollen Verfahren beschleunigt und Zuständigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten klarer geregelt werden.
Die Reform wurde politisch kontrovers diskutiert. Während die Bundesregierung von mehr Ordnung und einer besseren Steuerung der Migration spricht, kritisieren Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen eine deutliche Verschärfung des Asylrechts.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen ab Juni 2026 in Kraft treten und bringen umfangreiche Änderungen im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich.
Stand: Mai 2026 | Quelle: Deutscher Bundestag – „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“, Textarchiv 2026
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-geas-1149762
Zuständigkeiten zwischen Ausländerbehörden und BAMF neu eingeordnet
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Behörde für die erneute Prüfung einer bereits bestandskräftigen Abschiebungsandrohung zuständig ist.
Nach dem Urteil liegt die Zuständigkeit außerhalb eines neuen Asylfolgeantrags grundsätzlich nicht beim BAMF, sondern bei der jeweiligen Ausländerbehörde. Damit wurde klargestellt, dass nach Abschluss eines Asylverfahrens viele aufenthaltsrechtliche Entscheidungen wieder in den Verantwortungsbereich der Ausländerbehörden fallen.
Die Entscheidung schafft mehr Klarheit bei verwaltungsrechtlichen Verfahren und kann insbesondere für Betroffene relevant sein, die gegen bestehende Abschiebungsandrohungen oder Einreiseverbote vorgehen möchten. Für die anwaltliche Praxis bedeutet das Urteil eine wichtige Orientierung bei der Wahl der zuständigen Behörde und der richtigen Verfahrensstrategie.
Stand: Mai 2026 | Quelle: migrationsrecht.net – „Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen der asylrechtlichen Abschiebungsandrohung“
EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union
Das Europäische Parlament hat einer umstrittenen Verschärfung der europäischen Asylpolitik zugestimmt. Künftig sollen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sogenannte Abschiebe- oder Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union einzurichten. Dort könnten abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, bevor eine Rückführung in ihre Herkunftsländer erfolgt.
Die neuen Regelungen sehen zudem strengere Maßnahmen gegenüber Personen vor, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Dazu gehören längere Haftzeiten, Einreiseverbote sowie verschärfte Mitwirkungspflichten bei Abschiebungsverfahren. Ziel der Reform ist es, Rückführungen innerhalb der EU effizienter und einheitlicher zu gestalten.
Die Entscheidung wird europaweit kontrovers diskutiert. Während Befürworter von einer besseren Steuerung der Migration sprechen, äußern Menschenrechtsorganisationen und Kritiker erhebliche Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und humanitären Folgen solcher Zentren außerhalb der EU.
Stand: Mai 2026 | Quelle: DIE ZEIT – „EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren außerhalb der EU“
https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/flucht-migration-abschiebezentren-eu-drittstaaten-gxe
EU will Visa-Regeln stärker zur Steuerung von Migration einsetzen
Die Europäische Union plant, Visa-Regelungen künftig gezielter als politisches Druckmittel in der Migrationspolitik einzusetzen. Nach Vorschlägen der EU-Kommission sollen Drittstaaten stärker zur Zusammenarbeit bei Rückführungen und zur Verhinderung irregulärer Migration verpflichtet werden. Länder, die dabei nicht ausreichend kooperieren, könnten künftig mit Einschränkungen bei Visaerleichterungen oder Visafreiheiten rechnen.
Die neue Strategie ist Teil eines umfassenden Fünfjahresplans der Europäischen Union im Bereich Asyl und Migration. Vorgesehen sind unter anderem strengere Grenzkontrollen, der verstärkte Einsatz digitaler Überwachungssysteme sowie schnellere Rückführungsverfahren. Gleichzeitig betont die EU, dass legale Migration und die gezielte Anwerbung qualifizierter Fachkräfte weiterhin gefördert werden sollen.
Darüber hinaus soll das bestehende System zur Aussetzung von Visa verschärft und die Kontrolle visafreier Einreisen ausgeweitet werden. Die Maßnahmen werden europaweit kontrovers diskutiert. Befürworter sehen darin ein wichtiges Instrument zur besseren Steuerung von Migration, während Kritiker vor diplomatischen Spannungen und möglichen Einschränkungen internationaler Mobilität warnen.
Stand: Januar 2026 | Quelle: Euronews – „EU will Visa als Druckmittel gegen irreguläre Migration einsetzen“
https://de.euronews.com/my-europe/2026/01/30/visa-druckmittel-eu-migration

